Standassistenz
Unsere freundlichen und kompetenten Standassistenzen sind den ganzen Messetag, bis zu neun Stunden inklusive einer halben Stunde Pause, für Sie und Ihre Gäste da.
Sie haben ein sicheres Auftreten, sind freundlich, professionell und unterstützen Sie gerne am Messestand. Sie kümmern sich um die Bewirtung der Gäste, betreuen die Kunden und geben bspw. Infomaterial oder Giveaways aus.
Das Personal trägt eigene Kleidung, entweder Business Casual oder Servicekleidung (weißes Hemd/Bluse, schwarze Hose). Wenn Sie möchten, können Sie dem Personal auch eigene Kleidung stellen – bitte teilen Sie uns das rechtzeitig mit.
Unser Personal spricht fließend Deutsch. Darüber hinaus Englisch Niveau B1 oder besser.
Wir stellen dem Standpersonal ein Messeticket für das Veranstaltungsgelände zur Verfügung, damit Sie sich um nichts kümmern müssen.
Hinweis: Unsere Standassistenzen sind keine Dolmetscher.
Bestellbedingungen zur Kategorie Standpersonal
1. Grundsätzliches
1.1. Die Deutsche Messe AG bietet ihren Ausstellern (nachfolgend auch „Kunden“) die Stellung von Standpersonal über ihre Tochtergesellschaft event it AG an.
1.2. Das betreffende Standpersonal wird den Kunden per gewerblicher Arbeitnehmerüberlassung von event it AG (nachfolgend auch „Verleiher“) zur Verfügung gestellt, dadurch ist die Weisung vor Ort durch Mitarbeiter des Ausstellers und die Eingliederung in dessen Betriebsablauf gewährleistet. Für diese Arbeitnehmerüberlassung ist der Abschluss eines schriftlichen Arbeitnehmerüberlassungsvertrages zwischen Verleiher und Kunde erforderlich. Durch diesen Arbeitnehmerüberlassungsvertrag wird kein Arbeitsverhältnis zwischen Kunde und Arbeitnehmer (Standpersonal) begründet.
1.3. Das Leistungsspektrum der einzelnen Standpersonalgruppen ergibt sich aus der jeweiligen Beschreibung.
1.4. Das Standpersonal hat kostenfreien Zutritt zum Veranstaltungsgelände.
1.5. Nach Eingang der Bestellung übermittelt Ihnen der Verleiher eine Information zum Standpersonal.
Der Arbeitnehmerüberlassungsvertrag (wie hier zur Vorabinformation abgebildet) wird Ihnen vom Verleiher übermittelt. Bitte beachten Sie, dass dieser Vertrag zur Arbeitnehmerüberlassung, vorweg digital unterschrieben per E-Mail bei der event it AG eingehen. Das Vorliegen des Vertrages ist Voraussetzung für die Personalgestellung.
Der Auftragnehmer verpflichtet sich, seine Zusammenarbeit mit der event it AG auf Basis nachhaltiger, fairer und integrer Geschäftspraktiken durchzuführen. Grundlage hierfür sind der Code of Conduct sowie die Leitenden Grundsätze der event it AG. Nachzulesen unter https://www.eventit.ag/coc/
2. Bestellbarkeit Einsatzzeiten
2.1. Der Einsatz von Standpersonal kann tageweise bestellt werden. Ein Tagessatz umfasst eine Einsatzzeit von bis zu 9 Stunden einschließlich 30 Minuten Pause (Netto-Arbeitszeit 8,5 Stunden). Ein Einweisungstag am Messevortag ist auf Anfrage möglich. Hierfür wird 50% des regulären Tagessatzes für einen bis zu 6 Stunden Einsatz berechnet.
2.2. Die maximale Tageseinsatzzeit von 10 Stunden netto (zzgl.45 Min. Pause) darf nicht überschritten werden. Einsatzzeiten ab 6 Stunden beinhalten jeweils eine Pause von 30 Minuten, Einsatzzeiten von mehr als 9 Stunden zusätzlich eine weitere Pause von 15 Minuten.
Bei Überschreitung der vereinbarten Beschäftigungsdauer werden die weiteren geleisteten Stunden zusätzlich in Rechnung gestellt. Die Gesamtsumme der geleisteten Stunden wird von der Arbeitskraft auf einem Stundennachweis dokumentiert und ist vom Auftraggeber abzuzeichnen. Sie ist Grundlage der Abrechnung.
ABRECHNUNGSINFORMATION
DIE KOSTEN DER PERSONALGESTELLUNG WERDEN IHNEN DIREKT DURCH EVENT IT AG IN RECHNUNG GESTELLT.
Preisbedingungen zur Kategorie Standpersonal
Preise, soweit nicht anders genannt, sind Nettopreise zzgl. gesetzl. MwSt.
Es gelten ausschließlich die am Tag der Bestellung im Bestellformular bzw. der Bestellmaske angezeigten Preise. Diese sind ebenfalls in der Eingangsbestätigung der Bestellung aufgeführt, die der Besteller unmittelbar nach Abgabe seiner Bestellung automatisch erhält.
Alle genannten Preise gelten ausschließlich für eine Beschäftigung werktags (Montag-Samstag) in der Zeit zwischen 6:00 - 23:00 Uhr. Für Einsatzzeiten außerhalb dieser Zeit gelten folgende Zuschläge:
Zuschlag Feiertag: 100 % auf den jeweiligen Tagessatz.
Zuschlag Sonntag: 50 % auf den jeweiligen Tagessatz.
Zuschlag Nacht (23:00 -6:00 Uhr): 25 % auf den jeweiligen Stundensatz.
Zuschlag Mehrarbeit Einsatz über Tageseinsatz netto 8,5 Stunden hinaus bis zu 10 Stunden netto: 25 % auf den jeweiligen Stundensatz.
Stornobedingungen zur Kategorie Standpersonal
Bei Stornierungen bis zwei Wochen vor Beginn der vereinbarten Beschäftigungsdauer entstehen keine Kosten. Erfolgt die Stornierung zu einem späteren Zeitpunkt, werden 100% des Auftragswerts berechnet.