Poster in den Halleneingängen
Einzelpreis
149,00 €
Bestellbar bis 15.01.2025
- Maße: 0,594 m Breite x 0,841 m Höhe
- Material und Verarbeitung: Digitaldruck auf Papier, Montage und Demontage
- Ausführung: einseitig
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Bestellbedingungen zur Kategorie Außenwerbung
1. Vertragsabschluss
Mit Unterzeichnung des Angebots erkennt der Auftraggeber die Bestellbedingungen Marketingleistungen der Deutschen Messe in allen Punkten an. Für die Bestellung von Marketingleistungen gelten ausschließlich diese Bestellbedingungen. Entgegenstehende oder von diesen Bedingungen abweichende Bedingungen des Auftraggebers werden nicht anerkannt. Mit Eingang der vom Auftraggeber unterzeichneten Annahmeerklärung bei der Deutschen Messe kommt der Vertrag über die angebotene(n) Marketingleistung(en) zustande. Maßgeblich für die Einhaltung der im Angebot genannten Annahmefristen (Bindefrist) ist der Eingang bei der Deutschen Messe. Soweit die Buchung seitens einer Agentur in eigenem Namen und auf eigene Rechnung erfolgt, versichert die Agentur, dass sie mit Einverständnis des Ausstellers handelt.
2. Zahlungsbedingungen
Der im Angebot genannte Gesamt-Rechnungsbetrag ist verbindlich und gilt zzgl. gesetzlicher Mehrwertsteuer. Die Rechnung ist nach Rechnungslegung sofort und ohne Abzug zahlbar. Die vorherige und vollständige Bezahlung des Rechnungsbetrages ist Voraussetzung für die Erbringung, Präsentation, Bereitstellung und Nutzung der Leistung. Bei Zahlungsverzug bleibt die Erhebung von Verzugszinsen ab Fälligkeit vorbehalten. Der Auftraggeber erkennt an, dass die Deutsche Messe auch mit anderen werbetreibenden Unternehmen anlässlich der organisierten Veranstaltungen und Services Verträge über Marketingleistungen abschließen kann, ohne dass daraus Ansprüche gleich welcher Art gegenüber der Deutschen Messe hergeleitet werden können.
3. Mitwirkungspflichten Auftraggeber
Die für die Erbringung der bestellten Marketingleistung(en) benötigten Vorlagen/ Daten (z.B. für Logo, Unternehmensprofil, Anzeige für Online- und Printmedien) müssen spätestens am von der Deutschen Messe benannten Einsendetermin bei ihr oder dem von ihr benannten Erfüllungsgehilfen eingehen, um eine rechtzeitige Leistungserbringung sicherstellen zu können. Die Bereitstellung der Daten muss in dem vorgegebenen Daten-Format erfolgen. Der Einsendetermin für die jeweilige Marketingleistung(en) ergibt sich aus dem Angebot. Das Daten-Format für die jeweilige Marketingleistung(en) ergibt sich aus dem Angebot i.V.m.den für die jeweilige Marketingleistung geltenden Besonderen Bestellbedingungen sowie dem Dokument Mediadaten. Bei Abweichung der Datenformate von diesen Vorgaben ist die Deutsche Messe berechtigt, die durch die Aufbereitung der Daten entstehenden Kosten dem Auftraggeber zusätzlich in Rechnung zu stellen. Der gesamte Rechnungsbetrag wird auch im Falle einer nicht fristgerechten Anlieferung der Daten fällig. Etwaige durch eine Verspätung entstehende Mehrkosten berechnet die Deutsche Messe ebenfalls an den Auftraggeber weiter. Sollte der Auftraggeber die erforderlichen Daten nicht fristgemäß zur Verfügung stellen, ist die Deutsche Messe nach fruchtlosem Ablauf einer Nachfrist nicht verpflichtet, die entsprechende Leistung des Vertrages zu erfüllen.
4. Gestaltungsvorbehalt
Die Deutsche Messe behält sich das Recht vor, die Produktion und Veröffentlichung von Motiven oder Inhalten abzulehnen, die gegen berechtigte Interessen des Konzerns Deutsche Messe verstoßen bzw. wegen des Inhalts, der Herkunft oder der technischen Form unzumutbar sind. Sie ist in diesem Fall berechtigt, den Vertrag bezüglich der betroffenen Marketingleistung(en) ganz oder teilweise fristlos zu kündigen. Gleiches gilt für den Fall, dass der Inhalt der bestellten Marketingleistung(en) gegen Gesetze oder behördliche Bestimmungen verstößt. In diesen Fällen stehen dem Auftraggeber gegen die Deutsche Messe keine Ersatzansprüche zu.
5. Verantwortung für den Inhalt
Für den Inhalt der bestellten Marketingleistung(en) ist ausschließlich der Auftraggeber verantwortlich. Er gewährleistet und sichert zu, dass er alle für die Veröffentlichung der Marketingmittel erforderlichen Rechte besitzt. Er haftet dafür, dass der Inhalt der von ihm bestellten Marketingleistung nicht gegen geltendes Recht verstößt und dass der Inhalt frei von Rechten Dritter ist. Der Auftraggeber verpflichtet sich, die Deutsche Messe von jeglichen Ansprüchen Dritter freizustellen, die gegen die Deutsche Messe wegen des vom Auftraggeber bereitgestellten Inhalts der Marketingleistung(en) hergeleitet werden, z.B. wegen etwaiger Verletzung eines gewerblichen Schutzrechtes / Urheberrechtes etc. Der Auftraggeber übernimmt sämtliche Kosten, die der Deutschen Messe dadurch entstehen, dass Dritte entsprechende Ansprüche gegen sie geltend machen.
6. Gewährleistung
Die Deutsche Messe haftet über die Erbringung der von ihr geschuldeten Marketingleistung(en) hinaus nicht für die Erreichung der vom Auftraggeber mit der Eingehung dieses Vertrages verfolgten weiterreichenden kommunikativen Ziele. Im Rahmen der vorhersehbaren Anforderungen gewährleistet die Deutsche Messe eine dem jeweils üblichen technischen Standard entsprechende, bestmögliche Präsentation der bestellten Marketingleistung. Die Gewährleistung gilt nicht für unwesentliche Fehler. Ein unwesentlicher Fehler liegt bei Onlinewerbung z.B. vor, wenn die Beeinträchtigung hervorgerufen wird durch Verwendung einer nicht geeigneten Darstellungssoft- und/oder Hardware (Browser/ E-Mail Client) oder durch Störung der Kommunikationsnetze anderer Betreiber oder durch Rechnerausfall aufgrund Systemversagens oder durch unvollständige und/oder nicht aktualisierte Angebote auf so genannten Proxies (Zwischenspeichern) oder durch einen Ausfall des Ad Servers, der nicht länger als 24 Stunden (fortlaufend oder addiert) innerhalb von 30 Tagen nach Beginn der vereinbarten Schaltung andauert. Die Deutsche Messe wird mehr als unerhebliche Störungen und Fehler an der/ den vor ihr oder ihren Erfüllungsgehilfen erbrachten Marketingleistung(en), die der Auftraggeber direkt bei der Deutschen Messe schriftlich anzuzeigen hat, nacherfüllen in dem Ausmaß, in dem der Zweck der Marketingleistung(en) beeinträchtigt wurde. Bei endgültigem Scheitern der Nacherfüllung ist der Auftraggeber berechtigt, entweder die Vergütung für die betreffende Marketingleistung herabzusetzen oder vom Vertrag teilweise (für die betroffene Marketingleistung) zurückzutreten. Die Deutsche Messe ist bemüht, unerhebliche Beeinträchtigungen in angemessener Frist zu beseitigen. Die Gewährleistungsansprüche sind nicht abtretbar und verjähren gegenüber Unternehmen abweichend von den gesetzlichen Regelungen bereits nach einem Jahr, es sei denn, der Deutschen Messe wird vorsätzliches Handeln zu Last gelegt.
7. Haftung
Schadensersatzansprüche gegenüber der Deutschen Messe sind unabhängig von der Art der Pflichtverletzung, einschließlich unerlaubter Handlung, ausgeschlossen, soweit der Schaden nicht durch vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln verursacht wurde oder es sich um Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit handelt. Ansprüche auf entgangenen Gewinn, ersparte Aufwendungen oder aus Schadensersatzansprüchen Dritter sowie sonstige mittelbare Folgeschäden können nicht verlangt werden.
Bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) haftet die Deutsche Messe für jede Fahrlässigkeit bis zur Höhe des vertragstypischen vorhersehbaren Schadens, höchstens jedoch bis zur Höhe des Preises für die betroffene Marketingleistung.
8. Vorzeitige Vertragsbeendigung
Eine (auch teilweise) Kündigung des Vertrages durch den Auftraggeber ist ausgeschlossen, soweit nicht Gewährleistungsansprüche geltend gemacht werden. Die Deutsche Messe ist zur außerordentlichen Kündigung des Vertrages insbesondere berechtigt, wenn gestellte Rechnungen auch nach Mahnung mit angemessener Fristsetzung nicht ausgeglichen wurden. In diesen Fällen bleibt der Anspruch auf den vereinbarten Rechnungsbetrag bestehen,
9. Schriftform, Verjährung, Gerichtsstand
Alle Ansprüche des Auftraggebers gegen die Deutsche Messe sind schriftlich geltend zu machen. Sie verjähren innerhalb von 12 Monaten, beginnend mit dem Ablauf des Jahres, in dem sie entstanden sind.
Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Erfüllungsort und Gerichtsstand sind Hannover. Der Deutschen Messe bleibt es jedoch unbenommen, ihre Ansprüche bei dem Gericht des Ortes geltend zu machen, an dem der Auftraggeber seinen Sitz hat.
Teil B: Besondere Bestellbedingungen
Anmietung von Werbeträgern – Außenwerbung
Leistungsumfang: Die Leistung der Deutschen Messe umfasst neben der mietweisen Überlassung der Werbeflächen für die jeweiligen Werbeträger auch die Produktion der Werbeflächen, wie im Angebot beschrieben, sowie deren Montage und Demontage. Die Eigenproduktion bzw. die Eigenmontage durch den Auftraggeber ist nicht zulässig. Die einzelnen Leistungen der Deutschen Messe sind im Angebot bzw. in dem Dokument „Mediadaten Außenwerbung“ abschließend aufgezählt.
Bei Abwicklung über eine Agentur besteht kein Anspruch auf eine AE-Provision oder Spezialvermittlervergütung.
Der Auftraggeber ist verpflichtet, die für die Produktion der Werbeträger erforderlichen Druckdaten bis spätestens 6 Wochen vor dem jeweiligen offiziellen Veranstaltungsbeginn an die Deutsche Messe oder an den von ihr benannten Erfüllungsgehilfen zu übermitteln. Sollten im Einzelfall andere Vorlaufzeiten erforderlich sein, werden diese im Angebot schriftlich ausgewiesen; in diesem Fall gelten die im Angebot genannten Stichtage.